WEBVTT 00:00:07.920 --> 00:00:09.720 Diese Erklärung zur Barrierefreiheit 00:00:09.880 --> 00:00:18.400 gilt für die unter www.ebiomeld.de veröffentlichte Website 00:00:18.560 --> 00:00:28.360 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). 00:00:28.840 --> 00:00:36.640 Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 00:00:36.800 --> 00:00:44.560 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen 00:00:44.720 --> 00:00:47.280 barrierefrei zugänglich zu machen. 00:00:47.720 --> 00:00:51.720 Dies geschieht im Einklang mit den Bestimmungen 00:00:51.880 --> 00:00:57.040 des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) 00:00:57.200 --> 00:01:04.800 sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) 00:01:04.960 --> 00:01:13.440 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102. 00:01:23.680 --> 00:01:26.120 Die Anforderungen der Barrierefreiheit 00:01:26.280 --> 00:01:35.840 ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, 00:01:36.000 --> 00:01:43.560 die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. 00:01:44.120 --> 00:01:48.960 Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen 00:01:49.120 --> 00:01:51.480 konnte nicht vor Veröffentlichung dieser Website 00:01:51.640 --> 00:01:58.040 am 26. Januar 2022 vorgenommen werden. 00:01:58.200 --> 00:02:02.680 Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 00:02:02.840 --> 00:02:08.040 arbeitet beständig an der Verbesserung des Webauftritts. 00:02:08.320 --> 00:02:12.680 Wir werden die Bewertung nach den gesetzlichen Vorgaben 00:02:12.840 --> 00:02:22.680 und weltweiten Normen (EN 301 549, BITV 2.0) 00:02:22.840 --> 00:02:27.120 schnellstmöglich vornehmen. 00:02:37.880 --> 00:02:44.360 Diese Erklärung wurde am 26.01.2022 erstellt. 00:02:53.760 --> 00:02:58.320 Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen 00:02:58.480 --> 00:03:04.240 oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? 00:03:04.400 --> 00:03:08.320 Dann können Sie sich gerne bei uns melden. 00:03:08.720 --> 00:03:12.480 Bitte benutzen Sie dafür das Feedback-Formular 00:03:12.640 --> 00:03:16.040 zur Barrierefreiheit. 00:03:16.680 --> 00:03:25.680 Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren: 00:03:40.040 --> 00:03:44.640 Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt 00:03:44.800 --> 00:03:50.720 keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, 00:03:50.880 --> 00:03:54.920 können Sie sich an die Schlichtungsstelle 00:03:55.080 --> 00:03:59.120 nach § 16 BGG wenden. 00:03:59.640 --> 00:04:03.560 Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, 00:04:03.720 --> 00:04:07.200 bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit 00:04:07.360 --> 00:04:09.200 zwischen Menschen mit Behinderungen 00:04:09.360 --> 00:04:12.280 und öffentlichen Stellen des Bundes 00:04:12.440 --> 00:04:19.440 eine außergerichtlichen Streitbeilegung zu unterstützen. 00:04:19.760 --> 00:04:23.440 Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. 00:04:23.920 --> 00:04:29.240 Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. 00:04:29.520 --> 00:04:32.680 Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren 00:04:32.840 --> 00:04:38.720 und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: