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Wichtige Information zum Hinweis "Aktuell nicht verkehrsfähig"
In einem Produktdatensatz wird der Hinweis "Aktuell nicht verkehrsfähig" angezeigt. Was heißt das?
Sollte der Hinweis "Aktuell nicht verkehrsfähig" angezeigt werden, muss der Inverkehrbringer die Angaben zu seinem Produkt aktualisieren bzw. bestätigen. Gemäß § 6 Absatz 2 der ChemBiozidDV muss für Meldungen alle zwei Jahre bis spätestens zum 31. März die Richtigkeit der Angaben bestätigt werden. Werden die Angaben nicht innerhalb der Frist nach Satz 1 bestätigt, darf der Meldepflichtige das Biozid-Produkt so lange nicht im Inland auf dem Markt bereitstellen, bis er die Daten bestätigt hat.
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Handelsname (Trade name) | Registriernummer | Hinweis | Wirkstoffe |
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